Die Mahnwanderung wird juristisch. Nachdem in der vergangenen Woche nach mehreren Absagen nun doch ein Gespräch mit der Geschäftsführung des Sachsenforstes stattgefunden hatte, habe ich inzwischen die Vorladung zur Polizei erhalten. Damit wird die Mahnwanderung von Ende März nun doch juristisch. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Damit geht es also nicht um das Waldgesetz, sondern um eine handfeste Strafanzeige. In dieser Woche werde ich mich also doch mit einem Anwalt beraten müssen. Eigentlich hatte ich gehofft, dass das Gespräch bei der Leitung des Sachsenforstes Entspannung bringen würde. Hat es aber nur bedingt, denn inhaltlich ist alles beim alten. Der Wald ist ein Wirtschaftsgut, die Wege nur in zweiter Linie zum Wandern da und eine Instandsetzung gerade mal so geplant, dass es ebenso irgendwie begehbar wird. Grundsätzliches passiert erst 2016. Da ist der E-Weg für eine grundhafte Instandsetzung vorgesehen. Bis dahin wird ausgebessert. Dass wir aus staatlich anerkannter Erholungsort auf unsere Wälder angewiesen sind, weil wir sonst nämlich nicht viel mehr zu bieten haben, spielt keine Rolle. Einziger Fortschritt: Die Haftungsklauseln in den Pachtverträgen, die man schließen muss, wenn man wie wir versuchen will, touristische Angebote im Wald zu etablieren, um beispielsweise das alte Kneipp-Becken wieder aufleben zu lassen, sollen gelockert werden. Das aber auch nur, weil inzwischen auch der kommunale Schadenausgleich, der für uns Kommunen die Haftungsfragen klären muss, sich quer stellt. Die in den Verträgen aufgestellten Klauseln werden von dort nicht akzeptiert, weil eine Delegation dieser Risiken aus Sicht der Versicherer nicht akzeptabel ist. Zu deutsch: Unterschreibt man einen solchen Vertrag, haftet man unter Umständen persönlich. Knackpunkt ist vor allem die Verkehrssicherung. Klingt harmlos, ist es aber nicht. Ein Beispiel: Will man geführte eBike-Touren beispielsweise auf dem E-Weg anbieten, so muss man an den Sachsenforst Pacht bezahlen. Dies erfolgt prozentual vom Umsatz. Zudem übernimmt man rechts und links neben dem Weg eine Baumlänge breit die Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet: Es muss garantiert werden, dass die Bäume in einem einwandfreien Zustand sind. Soweit man dies überhaupt einschätzen kann. Fällt ein Baum um und kommt jemand zu Schaden, dann muss die Versicherung ran. Vorausgesetzt, diese akzeptiert dieses Risiko überhaupt. Oder man kann zweifelsfrei nachweisen, dass man der Sicherungspflicht nachgekommen ist. Ähnlich verhält es sich beim Betrieb des Kneipp-Beckens oder einer Bewirtschaftung des Kunnersteins, was durchaus für uns Sinn machen würde. Was aber mit Blick auf diese Situation nahezu undenkbar ist. Am Ende des Gespräches wurde es dann ärgerlich: Man könne über einen Flächentausch sprechen, wenn es die Kommune wünsche, hieß es. Dann könne man den Interessenkonflikten aus dem Weg gehen. Ein Vorschlag, den ich dem Forst bereits vor einem Jahr im allerersten Gespräch selbst unterbreitet hatte (Klicke hier, um den damaligen Beitrag zu lesen). Ich wollte unseren Stadtwald gegen jene Flächen tauschen, die stadtnah sehr intensiv von unseren Bürgern und Gästen genutzt werden und die nun "durchforstet" wurden. Damals hieß es, dass ein solcher Flächentausch Zitat "undenkbar" sei. Dies, so ein Forstbezirksverantwortlichr damals in diesem Gespräch, mache der Sachsenforst grundsätzlich nicht. Nun hieß es, ich hätte dies ja schriftlich beantragen können. Das tut man natürlich als erstes, wenn es im Gespräch zuvor heisst, dass dies überhaupt keinen Sinn macht. Ich werde nun in dieser Woche die offizielle Anfrage auf Flächentausch stellen. Obwohl ich glaube, die Antwort schon zu kennen. Sollte diese wider Erwarten anders ausfallen, kann sich der Stadtrat zeitnah damit befassen und entscheiden. Neben dem Umstand, dass ein Forstmitarbeiter in der Arbeitsgruppe Rad- und Wanderwege mitwirken soll, wäre dies immerhin ein Ergebnis aus einem Gespräch, das trotz zweimaliger Absage seitens des Forstes im dritten Anlauf stattgefunden hat. Ich persönlich bleibe dabei: Die Nutzung des Waldes muss neu diskutiert werden. Es muss im direkten und unmittelbaren Umfeld von staatlich anerkannten Erholungs- oder Kurorten eine andere Priorisierung der Nutzungsarten geben, als diese im reinen Wirtschaftswald vorherrscht. Der Schaden, der sonst entsteht, steht in keinem Verhältnis zum reinen Forstergebnis. Es ist derzeit ohnehin schon schwer, Besucher in unsere Stadt zu bringen und langfristige Tourismusprojekte anzuschieben. Eine Durchforstung dieser Dimension und eine Instandsetzung von Wegen in den besagten Zeiträumen gerade jetzt, da wir versuchen, unsere Stadt im Tourismus neu aufzustellen, ist ein Problem. Bei allem Verständnis für Notwendigkeiten und fachliche Dinge, deren Bewertung mir nicht obliegen. Was sind denn ansonsten solche staatlichen Prädikate wert, signalisieren diese doch dem Reisenden einen besonderen Wert des betreffenden Ortes. Und rechtfertigen Abgaben wie eine Kurtaxe oder eine Tourismusabgabe. Einnahmen, die wir als Stadt für die Entwicklung des Tourismus brauchen. Einnahmen aber auch, die wir nicht erheben können und wollen, wenn die Gäste ausbleiben oder sich enttäuscht abwenden. Und es muss dabei nach wie vor möglich sein, anderer Meinung zu sein. Letztlich ist dies auch in diesem Fall meine Aufgabe, denn ich bin zunächst dem Wohl unserer Stadt und deren Bürger verpflichtet. Die damalige Wanderung war keine Demonstration und nicht als solche gedacht. Und hätte es eine entsprechende Absperrung im Wald gegeben, niemand wäre auf die Idee gekommen, diese zu übertreten. Genutzt wurde ein offizieller-europäischer Wanderweg, der zudem zu erheblichen Teilen nicht dem Sachsenforst gehört und der auf überregionalen Wanderkarten öffentlich ausgewiesen ist. Nicht ein einziger Teilnehmer hat den Weg verlassen. Ein Weg, den jeder Besucher unserer Stadt am Wochende der Wanderung ungehindert und ohne Warnhinweis betreten konnte, was viele auch getan haben. Ob von der Bergstation abwärts oder über den E-Weg von oben herunter - wer sich vom Zustand des Weges nicht aufhalten ließ, der konnte gehen. Kein Schild, das auf Forstarbeiten hinwies, säumte die Wege. Wir sprechen hier nicht von versteckten Waldwegen. Wir sprechen von der Rodelbahn und dem E-Weg, die in diesem Bereich die beiden Hauptrouten darstellen. Lediglich am Talstück flatterte ein Plastikband in drei Metern Höhe quer über den E-Weg. Ist ein solches Band ohne jegliche Beschilderung die geeignete Sperrung eines Waldes, in welchem Gefahr für Leib und Leben besteht? Der Petition, die wir damals ins Leben gerufen haben, haben sich inzwischen über 350 Menschen angeschlossen. Wenn Sie sich noch anschließen wollen, dann finden Sie den Link dazu hier - Zur Petition .
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