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Alstadtsanierung: Ausgleichsbeiträge sind richtig und gerecht

Beiträge zu erheben ist keine angenehme Sache. Auch nicht im sogenannten Sanierungsgebiet, also im Bereich der Altstadt und einem etwas erweiterten Kreis. Dennoch müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass eine Stadt, das wir zu Verpflichtungen stehen müssen, die wir einmal eingegangen sind. Das zumindest sehe ich so. Und dies vor allem dann, wenn man einen Vorteil erlangt hat, den die Allgemeinheit finanziert. So verhält es sich mit der Altstadt. In diesem Bereiche sind 3,5 Millionen Euro Fördermittel eingesetzt worden um das aus ihr zu machen, was wir heute sehen. Vor allem im Bereich der Straßen und Plätze ist durch die aufwändige Pflasterung ein Stadtbild entstanden, auf das wir stolz sein können. Die Aufwertung der Stadt ist unstrittig. Warum also streiten wir? Da ich als betroffener Grundstückseigentümer im Rat befangen bin und somit nicht eingreifen kann, hier meine Meinung als Bürger dazu. Als in den 90ern dies beschlossen wurden war bereits klar, dass am Ende des Verfahrens eine Bewertung erfolgen wird, in wieweit die einzelnen Grundstücke durch diese Maßnahmen eine Aufwertung erfahren haben. Und das es sein kann, dass diese Grundstückseigentümer, die von der Aufwertung profitieren, diesen Mehrwert wieder an die Allgemeinheit (Fördermittel kommen aus Steuergeld) abführen muss. Dieses Verfahren ist üblich und kommt in ganz Deutschland  zum Einsatz. Es ist also geltendes Recht. Als ich in der Altstadt mein Haus erwarb, wurde ich von der Notarin explizit darauf hingewiesen, dass es im Grundbuch einen sogenannten Sanierungsvermerk gäbe. Hier war also der Hinweis darauf verzeichnet, dass eben das zuvor beschriebene Verfahren greifen wird. Der normale Gang. Ebenfalls wie beschrieben. Wir haben dem Stadtrat in mehreren Runden auch mit Expertenhilfe dargelegt, dass die Erhebung der Beiträge nicht zur Diskussion stehen, weil die Erhebung bereits  Bestandteil und Fortschreibung des damals beschlossenen Sanierungsverfahrens ist.

Beschlossen werden sollte jetzt, dass wir jenen Betroffenen einen 20prozentigen Rabatt gewähren können, wenn diese freiwillig, also ohne individuelles Verfahren zahlen. Das wurde nun vertagt.  Warum die Erhebung nicht zur Disposition steht, hat mehrere Gründe: 1. Der Gutachterausschuss des Landkreises - ein neutrales Gremium übrigens - hat eine Wertsteigerung von durchschnittlich einem Euro pro Quadratmeter festgestellt, die aus der Sanierungsmaßnahme resultiert. 90 Prozent der betroffenen Grundstückseigentümer würden mit ihren daraus folgenden Ausgleichszahlungen unter 500 EUR liegen, die auch im begründeten Fall in Ratenzahlungen gewandelt werden können. Hochgerechnet auf die Flächen aber ergibt dies eine Einnahmeposition von 60 TEUR für die Stadt, die dieses Geld wieder in der Altstadt einsetzen MUSS.  Das bedeutet: Der individuell entstandene Mehrwert wird wieder der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt.  2. Der Aufwand für die Erhebungen liegt bei 47 TEUR. Damit liegen die Einnahmepotenziale deutlich über den Kosten. In diesem Fall ist es vom Gesetzgeber klar definiert, dass eine Erhebung stattfinden MUSS und sich dann das Verfahren von Punkt 1 anschließen würde. 3. Nur bei einem krassen Missverhältnis von Aufwand und Nutzen könnten wir von der Erhebung absehen. Dann aber muss die Stadt diese Summe aus dem Haushalt aufbringen, um das Verfahren zum Abschluss zu bringen. Dies ist nach derzeitiger Lage weder rechtliche haltbar noch gerecht. Warum? Es hat eine Aufwertung von Privateigentum stattgefunden, die auf den Einsatz öffentlichen Geldes zurückzuführen ist. Wenn wir dies aus dem Haushalt zahlen, der ohnehin bereits mit einer Millionenschuld belastet ist, zahlen alle Bürger der Stadt für den Vorteil weniger. Das wäre sicher 4. in guten Zeiten maximal eine zusätzliche Ausgabe für den Haushalt. Jetzt ist es eine zusätzliche Belastung, die nicht ohne Folgen bleiben wird. Bei einem Haushaltsüberschuss von 1.000 EUR bei einem Gesamtvolumen von 6,5 Millionen sollte jedem klar sein, dass zusätzliche Belastungen nur durch Kürzung aufgefangen werden können. Und hier betrifft dies die so genannten freiwilligen Leistungen einer Kommune. Ich will nicht falsch verstanden sein. Es ist keine Drohung. Es wäre Konsequenz unserer Entscheidungen. Wir alle kritisieren regelmäßig die Art und Weise vom Umgang mit Fördermitteln, also unserem Geld. In vielen Fällen ist dies richtig. Und auch hier bin ich überzeugt, dass jeder betroffene Eigentümer die Verpflichtung hat, sich an der Sanierung seiner Stadt mit einem angemessenen Beitrag zu beteiligen, wenn das gesamte für ihn zu einem Vorteil führt. Ich für meinen Teil habe beschlossen, meinen Beitrag freiwillig zu leisten. Und viele andere haben mir dies ebenfalls in Gesprächen versichert. Wir haben erklärt, dass wir für jeden eine Lösung finden werden, der mit dieser Summe überfordert ist und in Schwierigkeiten gerät. Wir werden niemanden aus seinem Eigentum vertreiben. Ich kann die Diskussion im Rat vor diesen Hintergründen offen gestanden nicht nachvollziehen. Dort ist bekannt, welche Folgen eine Nichterhebung für die Stadt hat. Dort ist bekannt, wie das Verfahren läuft. Und auch, welche Konsequenzen drohen. Vielleicht mit Blick auf die Wahl, was ja einer der Räte auch dann tatsächlich ausgesprochen hat: Wenn ich dem zustimme, kostet mich das Wählerstimmen. Ein interessanter Ansatz, wenn man sich dazu verpflichtet hat, zum Wohle der Stadt und der Allgemeinheit zu entscheiden.
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