Nachdem die AxD es schon nicht erwarten konnte, mich aus dem Amt zu jagen, folgt nun die Fortsetzung.
Nicht genug, dass diese Partei den zu beklagenden, fehlenden ordentlichen Übergang bis zu einer Neuwahl meines Nachfolgers oder meiner Nachfolgerin mit Unterstützung der CDU selbst herbeiführte, indem man einen Sonderkreistag forderte, der mich sofort aus dem Amt entfernen sollte. Nachdem ich - witziger Weise auf Wunsch der CDU und der AxD - angeboten hatte, das Amt bis zu einer Neuwahl weiter zu führen. Nachdem man also die persönliche Jagd eröffnet hat, soll nun noch der Eindruck erweckt werden, ich hätte mein Amt missbraucht, um mir eine Zukunft zu sichern.
Da dies in weitere Runden gehen wird, veröffentliche ich nun alle Presseanfragen und meine Antworten hier im Original. Um Transparenz zu schaffen. Auch über die Reichweite der hiesigen Blätter hinaus.
Doch vorab Zeit, mal einiges zu sagen:
Meine Popularität hing nicht am Amt. Diese hat mit mir zu tun. Medienpräsenz erhält man nicht qua Visitenkarte, sondern mit Profil, Aussagen und Haltung. Ich lade mich nicht selbst bei Redaktionen ein. Es ist umgekehrt.
War ich vor dem Amt bereits bundes- und europaweit beratend oder wirtschaftlich tätig. Das ist mein Beruf in den ich - nachdem ich hoffentlich irgendwann wieder gesund bin - wieder zurückkehren werde.
Kenne ich die Regeln für einen Übergang aus dem Amt in ein privates Leben. Und selbstredend halte ich mich daran.
Soll diese nun folgende Anfrage lediglich eines erreichen: Mich persönlich zu diskreditieren und mundtot zu machen. Und genau das werden sie nicht erreichen. Vielleicht wäre auch eine Presse gut beraten sich zu überlegen, ob sie über jedes Beihilfe-Stöckchen springt. Der Schlagzeile wegen.
Hier nun die Originalanfrage der FP, die quasi den Text der AxD übernimmt:
Sehr geehrter Herr Neubauer,
zu Ihrem Ausscheiden aus dem Amt des Landrates von Mittelsachsen hat uns dieses Statement des Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Kreistag von Mittelsachsen, Dr. Rolf Weigand, erreicht:
Die Aufarbeitung der Amtszeit von Herrn Neubauer sollte nicht zur Beschäftigungstherapie werden, sondern konkrete Punkte aufgreifen. Für uns stellt sich insbesondere die Frage nach der Tätigkeit, die Herr Neubauer jetzt aufnimmt und inwieweit es Überschneidung mit seinen Amtsgeschäften als Landrat vorher gab. Sollte er nach seinem Ausscheiden aus dem Landratsamt jetzt bei den Landwerken oder einem Unternehmen, welches in den letzten Monaten in engem Kontakt mit dem Landratsamt und insbesondere Herrn Neubauer selbst stand, ein bezahltes Beschäftigungs- oder Beratungsverhältnis eingehen, dann betreibt er ganz klar Lobbyismus und Amtsmissbrauch. Um Gerüchten aus dem Weg zu gehen, muss er dies transparent darstellen. Bestätigt sich dies jedoch, dann hat er sein Amt für eigene finanzielle Vorteile genutzt. In diesem Fall werden wir die Landesdirektion Sachsen einschalten und Akteneinsicht beim Landratsamt beantragen.
Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang um folgende Auskünfte:
Welche berufliche Tätigkeit nehmen Sie jetzt auf?
Welche Regeln gibt es Ihrer Kenntnis nach für die berufliche Tätigkeit eines früheren Landrates in Sachsen nach seinem Ausscheiden aus dem Amt?
Sehen Sie im konkreten Fall einen Verstoß und wie reagieren Sie auf das Statement von Herrn Dr. Weigand?
Es wäre schön, wenn Sie mir bis Freitag (4. Oktober 2024) antworten könnten. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Jankowski
Lokalredaktion Freiberg
Hier meine Antwort im Original
Sehr geehrter Herr Jankowski,
befinde ich mich im Krankenstand und werde bis auf weiteres gar nicht arbeiten.
ist dies meine Entscheidung, die ich selbstredend im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen treffen werde.
dürfen Sie die Regeln gern selbst recherchieren. Aber ich helfe gerne aus: Für ehemalige Landräte in Sachsen gelten nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt bestimmte rechtliche Regelungen, die ihre berufliche Tätigkeit betreffen. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass es keinen Interessenkonflikt zwischen der früheren öffentlichen Tätigkeit und einer späteren privaten oder beruflichen Tätigkeit gibt. Die wichtigsten relevanten Regeln sind:
Abkühlphase (Karenzzeit): Ehemalige Landräte in Sachsen unterliegen einer Karenzzeit, in der sie bestimmte Tätigkeiten nicht aufnehmen dürfen. Diese Regelung gilt insbesondere für Tätigkeiten in der Privatwirtschaft, die in direktem Zusammenhang mit ihrer früheren Amtsführung stehen könnten. Die Karenzzeit soll Interessenkonflikte verhindern. Sie beträgt in der Regel 12 bis 18 Monate, je nach Tätigkeit. Die Entscheidung über die Dauer der Karenzzeit trifft die zuständige Landesbehörde oder ein entsprechendes Kontrollgremium.
Anzeigepflicht: Wenn ein ehemaliger Landrat beabsichtigt, nach dem Ausscheiden aus dem Amt eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen, die in Zusammenhang mit seinem früheren Amt steht, muss dies in der Regel der zuständigen Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Diese prüft, ob es zu Interessenkonflikten kommen könnte und ob eine Karenzzeit einzuhalten ist.
Ich weiß, dass es der AxD sehr am Herzen liegt, Menschen, vor der sie Angst hat, zu jagen. Das konnten wir im Landkreis ja bedauerlicher Weise bereits beobachten. Ich werde mir jedoch weder verbieten lassen, weiterhin für richtige Dinge wie Demokratie, Klimaschutz und den Kampf gegen Rechtsextremismus tätig zu sein, als auch im Landkreis zu wirken. Einer der Gründe meines Ausscheidens war und ist, dies nunmehr ungehindert tun zu können. Denn es ist Zeit, diese Dinge beim Namen zu nennen. Und auch darüber zu sprechen, wer hier für Stillstand und Verhinderung wichtiger Transformationen verantwortlich ist.
Wenn Sie mich zitieren, bitte ich wie gewohnt um Vorlage. Im übrigen werde ich künftig alle Anfragen nebst meiner Antworten selbst auch online stellen. Um Missverständnissen vorzubeugen.
MfG
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